[ Auszug: Der Testamentsvollstrecker kann das Amt jederzeit kündigen. Die Kündigung
erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht. Die Vorschrift des
§ 671 Abs. ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]